Meisterpflicht
Gute Gründe für einen Meisterbetrieb wie Fliesenleger Kuhn
Im Jahr 2004 hat sich die damalige Bundesregierung dazu entschieden, die Meisterpflicht im Handwerk in einigen Gewerken abzuschaffen. Hintergrund war damals, dem Mangel an Handwerkern bei gleichzeitig wachsender Konjunktur und großer Nachfrage durch den Bau-Boom beizukommen. So hatten auch ungelernte Kräfte die Möglichkeit, einen eigenen Handwerksbetrieb zu öffnen.
Den guten Absichten folgte schnell das böse Erwachen, denn die fachliche Qualifikation, die ein Handwerksmeister während seiner Meisterausbildung erlangt und durch die Meisterprüfung bestätigt, war in Betrieben ohne einen Meister in vielen Fällen nicht ausreichend. Unzuverlässigkeit, mangelhafte Ausführung der Arbeiten, unzufriedene Auftraggeber und reihenweise Reklamationen und Schlichtungsverfahren waren nicht selten die Folge. Außerdem führte die fehlende Fachkompetenz zu einer extremen Kurzlebigkeit der neuen Betriebe und damit zu fehlenden Ansprechpartnern bei sofort oder später auftretenden Mängeln.
Auch für die Nachwuchsförderung war das Abschaffen der Meisterpflicht ein Schritt in die falsche Richtung, da nur ein Meisterbetrieb oder Betriebe mit fachlicher und pädagogischer Zusatzqualifikation Ausbildungsplätze anbieten und so für den Fortbestand des Handwerks sorgen darf. Mit jedem Meisterbetrieb, der wegen des Preiskampfs schließen musste, verschwanden also auch wichtige Ausbildungsplätze für den Nachwuchs. Das lässt sich auch mit Zahlen belegen: Bei den Fliesenlegern sanken die Ausbildungszahlen seit der Aufhebung der Meisterpflicht im Jahr 2004 bis 2015 von 3.029 auf 2.209 Auszubildende - ein Minus von 27 Prozent!.
Wiedereinführung der Meisterpflicht
Am 01.01.2020 wurde deswegen in vielen Berufen die Meisterpflicht wiedereingeführt. Seitdem darf man in diesen Berufen wieder nur dann einen Handwerksbetrieb gründen, wenn man auch die Meisterprüfung in diesem Beruf erfolgreich abgelegt hat. Das gilt unter anderem für die Berufe des
- Fliesen-, Platten- und Mosaiklegers
- Estrichlegers
- Parkettlegers
- Betonstein- und Terrazzoherstellers
- Rollladen- und Sonnenschutztechnikers
Das gilt allerdings nur für Neugründungen. Bestehende Betriebe, die seit 2004 ohne Meistertitel gegründet wurden, dürfen bestehen bleiben. Achten Sie also darauf, Ihr Projekt auch mit einem echten Meisterbetrieb durchzuführen, wenn Sie auch meisterhafte Arbeitsergebnisse erwarten. Ein Hinweis darauf lässt sich schon im Impressum finden, wo die Berufsbezeichnung angegeben wird.
Ist ein Meister teurer?
Das Argument, dass eine Meisterstunde teurer ist, ist in etwa so alt wie der Meistertitel selbst. Und rein von den Zahlen her können und wollen wir auch nicht widersprechen. Aber dabei wird der Gegenwert einer Meisterstunde gern außer Acht gelassen. Um den Titel des Meisters in einem Handwerk führen zu dürfen, muss sich ein Handwerker nicht nur durch Erfahrung und Können qualifizieren, sondern auch durch eine mehrjährige, kostspielige Meisterschulung sein Wissen in vielen Bereichen erweitern und prüfen lassen. Dieses Plus an Erfahrung und Qualifikation, Kompetenz und Wissen kommt Ihnen als Kunden in jeder Phase Ihres Projektes zugute. Von einem Handwerksmeister dürfen Sie erstklassige, "meisterhafte" Arbeit erwarten. Wir beraten Sie ausführlich, verständlich und kompetent, arbeiten zuverlässig, transparent und termintreu und überzeugen in jeder Hinsicht mit Qualität und plausiblen Argumenten - nicht mit windigen Phrasen.
Und wenn Sie uns nicht glauben, fragen Sie gern jemanden, der mit dem mangelhaften Ergebnis eines billigen Handwerksbetriebs leben muss, den es heute schon nicht mehr gibt. Denn wer am Anfang spart, zahlt am Ende häufig doppelt.